Die Regeln unserer Klinik

Zum Schutz der Rehabilitand*innen gilt für die ersten drei Wochen des Aufenthalts eine “Ausgangangssperre”. Vom ersten Tag an kann man sein Handy außerhalb der Therapiezeiten benutzen. Im weiteren Verlauf der Behandlung besteht nach Absprache mit dem Therapeut*in die Möglichkeit das Klinikgelände zu verlassen. Ab der 15. Woche sind Übernachtungen möglich.

Der Konsum sämtlicher berauschender Mittel ist während der gesamten Behandlung nicht erlaubt. Dieses wird durch regelmäßig stattfindende Atemluft- und Urinkontrollen überprüft. Jeder Rückfall wird im therapeutischen Team, gemeinsam mit unserem Arzt*in besprochen und zielgerichtet reglementiert. In der Regel führt ein Rückfall während eines privaten Ausgangs nicht zur Entlassung, da ein Verstehen der Gründe die zum Rückfall führten, wichtiger Bestandteil der Therapie sein kann. Zur unmittelbaren Entlassung führt jedoch das Mitbringen oder Konsumieren jedweder berauschenden Mittel auf dem Gelände der Fachklinik.

Nach regulär abgeschlossener Therapie besteht die Möglichkeit als “Ehemaliger” regelmäßigen Kontakt zur Einrichtung zu halten bzw. über eine ambulante Nachsorgebehandlung weiterhin an sich zu arbeiten. Zweimal im Jahr, nämlich zum Sommerfest und zur Weihnachtsfeier werden unsere Ehemaligen in die Fachklinik eingeladen.

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